
Als Hohe Jagd wird historisch die Jagd auf Hochwild bezeichnet. Dieses Waidwerk durfte nur vom Adel ausgeübt werden. Bürgerliche durften, wenn überhaupt, die Jagd nur auf das Niederwild ausüben. Sowohl das Niederwild als auch das Hochwild sind im Bundesjagdgesetz (BJagdG) beschrieben. == Einzelnachweise == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hohe_Jagd

historische Bezeichnung für die Jagd auf edles Wild, die dem Fürsten oder Landesherrn vorbehalten war, während die Tiere der niederen Jagd, das Niederwild, auch vom niederen Adel gejagt werden durften. Zur hohen Jagd gehören das Schalenwild (mit Ausnahme von Rehwild, Bär, Luchs und Wolf) sowie Auerhuhn, Stein- und Seeadler.
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https://www.wissen.de//lexikon/hohe-jagd
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